Copyright 2011 Dingo-TecInfosFührerschein & Co.Führerscheinbestimmungen Klasse B:* Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)* Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: - Anhänger bis 750 kg zGG - Anhänger über 750 kg zGG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.Führerscheinbestimmungen Klasse BE:Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:- Anhänger über 750 kg zGG, wenn die zGG größer ist als die Leermasse des PKW- Anhänger über 750 kg zGG, wenn die zGG des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t.Führerscheinbestimmungen “alte” Klasse 3:Mit der “alten” Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger, d.h. Tandemachsen, Wohn- und Pferdeanhänger, sowie auch unsere Dingo-Tec Campinganhänger mit Ihrem Fahrzeug entsprechend den technischen und gesetzlichen Bestimmungen ziehen.Grundsätzlich können wir das zGG des Anhängers auf Ihr Zugfahrzeug und Ihre Bedürfnisse anpassen bzw. ablasten. Ein späteres Auflasten ist jederzeit gemäß den dann geltenden technischen und gesetzlichen Bestimmungen möglich.Wichtige Fahrzeugdaten des Zugfahrzeugs (s. Fahrzeugschein oder Brief):Ziffer 28 bzw. 0.1 benennt die “Anhängelast (kg) bei Anhängern mit Bremse”Ziffer 29 bzw. 0.3 benennt die “Anhängelast (kg) bei Anhängern ohne Bremse”Zulassung:Alle Anhänger von Dingo-Tec erfüllen grundsätzlich die Vorgaben für die 100 km/h-Zulassung und werden mit den entsprechenden Dokumenten ausgeliefert. Dies gilt nur innerhalb Deutschlands. Unsere Anhänger sind EU-zulassungsfähig.