deutsch englisch   Copyright 2011 Dingo-Tec Seitenende Infos Header Infos Linie orange Dingo-Tec Logo Tempo-100 Tempo-100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst: - Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen. - Am Zugfahrzeug muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht: 1. Voraussetzung: Ihr Anhänger ...     ... ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet     ... wird so beladen, dass die maximale zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten         Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.         Grund: Durch die hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. 2. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung ...     ... ist nicht älter als 6 Jahre     ... weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf. 3. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination ...     Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zGG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: X x m     X = zGG Anh     m = Zugfz leer (Leermasse Ihres Zugfahrzeugs)     Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung Ihres Anhängers: ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3 Wohnwagen 0,8 bzw. 1,0* andere Anhänger 1,1 bzw. 1,2* mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern Rechenbeispiel: PKW-Leergewicht: zul. Gesamtgewicht: Anhängelast gebremst: Anhängelast ungebremst: 1.498 kg 2.183 kg 1.792 kg 710 kg Bei einer 100 km/h-Zulassung ergeben sich folgende Anhängelasten: - ungebremster Anhänger: 1.498 kg x 0,3 = 449,4 kg [Sie verlieren 260,6 kg Anhängelast: 710 - 449,4 kg] - gebremster Anhänger:    1.498 kg x 1,1 = 1.647,8 kg [Sie verlieren 144,2 kg Anhängelast: 1.792 - 1.647,8 kg] Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn ... Ihr Anhänger ... - mit einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der    Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder - mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder     ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird. oder Ihr Zugfahrzeug ... - ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung   über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zGG Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zGG und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs. Nachweis der 100 km/h-Eignung: Im Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger- Kombination vorhanden sein. Hierin sollte das minimal erforderliche Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben sein. Betrieb einer Kfz-Anhänger-Kombination mit 100 km/h: An der Anhängerrückseite muss eine vom Straßenverkehrsamt gesiegelte 100 km/h-Plakette angebracht sein, die unter der Vorlage des Nachweises der 100 km/h-Eignung beim Straßenverkehrsamt beantragt werden kann. Die Reifen des Anhängers dürfen ... ... bei Fahrten mit Tempo 100 nicht älter als 6 Jahre sein. Das Reifen-Herstellungsdatum kann der auf der Reifenseiten-     wand eingeprägten DOT-Nr. entnommen werden (z.B. DOT xxxx.xxxx 1209 für 12. Woche 2009) ... keinen Tragfähigkeitszuschlag für Anhängerbereifung in Anspruch nehmen und müssen mindestens den Geschwindig-     keitsindex L (120 km/h) aufweisen. Der Geschwindigkeitsindex ist hinter der Reifendimension und dem Lastindex des     Reifens angegeben (z.B. 185 R 14 99 L). Das Zugfahrzeug ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen frei wählbar: - Es muss mindestens mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV/ABS) ausgerüstet sein. - Es muss wenigstens das vorgegebene Mindestleergewicht aufweisen. Angaben zum Leergewicht Ihres Zugfahrzeugs   finden Sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 14 bzw. Feld G.